Tellerrand: Stadionverbote

von korken

Letzte Woche stolperte ich über einen Artikel in der Zeit. Den Inhalt, den ich dort fand, musste ich erst einmal sacken lassen.

Sinnvollerweise lest ihr dem Artikel erst einmal selbst: Zum Artikel.

Das Bundesverfassungsgericht ließ also, für mich still und heimlich, eine Grundsatzentscheidung los zum Thema Stadionverbote im Fußball.

Zuerst wunderte ich mich über die Wortwahl: eine Behörde dürfe solche Verbote erlassen. Ein Sportverein ist also eine Behörde? Mitnichten! Man meint die Polizei, die dem Verein einen Vorschlag zu Erteilung eines Stadionverbotes macht.

Das macht es für mich jetzt noch schlimmer: die Judikative findet es völlig in Ordnung, dass die Exekutive auf Entscheidungen ohne Urteil und ggf. ausschließlich mit einer Anhörung trifft. Und das Vereine das blind umsetzen dürfen und es quasi keine rechtliche Handhabe dagegen gibt macht es nicht wirklich besser.

Für mich hat das mehr als ein Geschmäckle, für den Fußball aber ebenso für den unseren Rechtsstaat. Wo ist er denn hin, der Grundsatz der Unschuld bis zum Beweis der Schuld?

Am Stadionumfeld festgemacht: gehe ich also einfach gemütlich vom Bahnhof zum Stadion und von hinten kommen mehr oder weniger gewaltbereite Gäste und von vorne die Heim”besucher”, ich bin zur falschen Zeit an falscher Stelle, lande weiterhin durch ein Unglück auf einer Liste der Polizei – zack, bin ich auf einmal “verurteilt” ohne Urteil?

Das kann doch alles nicht wahr sein. Wenn dieses Vorgehen auch noch in anderen Bereichen des Lebens Schule macht, dann wird es finster mit der Freiheit.

Darüber, liebe Vereine, Fans, darüber dürft und solltet ihr mal nachdenken. Ob ihr die Erteilung von Stadionverbote auf diese Art und Weise wirklich umsetzen wollt.

Die Stadionverbote sind ja vielleicht nur ein Symptom im Luxusbereich Hobby beziehungsweise Fußball. Und das kann sich ändern. Der Volkssport Fußball aber ist stark – und kann auch hier ein Zeichen setzen.

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